Die kürzlich beschlossenen Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer zum Homeoffice und zur Kostenübernahme von Wochen-, Monats- und Jahreskarten bedürfen […]
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. […]
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