ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
ASVG-Werte (voraussichtlich):
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 475,86
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: EUR 713,79
Höchstbeitragsgrundlage
täglich: EUR 185,00
monatlich: EUR 5.550,00
jährlich für Sonderzahlungen: EUR 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: EUR 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.