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ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich):

Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 475,86

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: EUR 713,79

Höchstbeitragsgrundlage

täglich: EUR 185,00

monatlich: EUR 5.550,00

jährlich für Sonderzahlungen: EUR 11.100,00

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: EUR 6.475,00

Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.

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