Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023
Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Möchte ein Unternehmen den Energiekostenzuschuss II beantragen, so ist eine Voranmeldung im Zeitraum 16.10. – 2.11.2023 unbedingt erforderlich. Es wird zwei Förderungsperioden geben: 1.1.-30.6.2023 und 1.7.-31.12.2023. Die Voranmeldung gilt für beide Förderungsperioden.
Nach der Voranmeldung wird ein Antragszeitraum zugewiesen. Es gilt ein „first come, first served”-Prinzip. Die Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen bestimmt die Zuweisung des Antragzeitraumes. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben.
Eckpunkte:
- Voranmeldung bis 2.11.2023 möglich und verpflichtend für eine spätere Antragstellung
- Die Voranmeldung hat über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at) zu erfolgen.
- Antragsstart für den Zeitraum Jänner bis Juni 2023 für den 9.11.2023 vorgesehen
- Antragsstart für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 für das 1. Quartal 2024 vorgesehen
- Kriterium der Energieintensität entfällt für die Förderstufen 1 und 2
- In den Förderstufen 3 bis 5 müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben (Erhalt von 90% des am 1.1.2023 vorhandenen Vollzeitäquivalents (VZÄ) bis 31.12.2024)
- Beschränkungen von Bonizahlungen und Dividendenausschüttungen für alle Förderstufen
- Richtlinie und Genehmigung durch die Europäische Kommission bleiben abzuwarten
Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, wie z. B. FAQ zur Voranmeldung finden Sie auf der Homepage des aws (www.aws.at/energiekostenzuschuss).