Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023
Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 751,37
Höchstbeitragsgrundlage täglich: € 195,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich: € 5.850,00
Höchstbeitragsgrundlagejährlich für Sonderzahlungen: € 11.700,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 6.825,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.