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Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

 

Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 500,91

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 751,37

Höchstbeitragsgrundlage täglich: € 195,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich: € 5.850,00

Höchstbeitragsgrundlagejährlich für Sonderzahlungen: € 11.700,00

 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 6.825,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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