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Wird die Lieferfrist der NoVA-Übergangsregelung verlängert?

Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von bestimmten Neuwagen teurer. Als Übergangsregelung gilt, dass auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1.6.2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1.11.2021 erfolgt, die bis zum 30.6.2021 geltende Rechtslage angewendet werden kann.

Aufgrund der erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie soll das Datum der Lieferung oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs vor dem 1.5.2022 (bisher 30.11.2021) liegen.

Die Gesetzwerdung dieser Änderung bleibt abzuwarten.

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