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Das Wirtshaus-Paket – ein erster Überblick

Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden steuerliche Erleichterungen für die Gastronomie beschlossen, die wir im Folgenden kurz darstellen möchten:

  • Vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirts­häusern auf 10% ab 1. Juli 2020 bis Ende 2020 (§ 28 Abs. 51 UStG)
  • Vereinfachung und Entlastung durch höhere Betriebsausgabenpauschalierung unbefristet ab dem Veranlagungsjahr 2020. Die Pauschalierungsgrenze wird dabei von 255.000,00 Euro auf 400.000,00 Euro erhöht. Die Grundpauschale soll von 10% auf 15% erhöht werden
  • Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine ab 1. Juli 2020 unbefristet von 4,40 Euro auf 8,00 Euro und für Lebensmittelgutscheine von 1,10 Euro auf 2,00 Euro
  • Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirthäusern von 50% auf 75% ab 1. Juli 2020 bis Ende 2020
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer ab 1. Juli 2020 unbefristet

Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen wir sehr gerne zur Verfügung!

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