Das Wirtshaus-Paket – ein erster Überblick
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden steuerliche Erleichterungen für die Gastronomie beschlossen, die wir im Folgenden kurz darstellen möchten:
- Vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10% ab 1. Juli 2020 bis Ende 2020 (§ 28 Abs. 51 UStG)
- Vereinfachung und Entlastung durch höhere Betriebsausgabenpauschalierung unbefristet ab dem Veranlagungsjahr 2020. Die Pauschalierungsgrenze wird dabei von 255.000,00 Euro auf 400.000,00 Euro erhöht. Die Grundpauschale soll von 10% auf 15% erhöht werden
- Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine ab 1. Juli 2020 unbefristet von 4,40 Euro auf 8,00 Euro und für Lebensmittelgutscheine von 1,10 Euro auf 2,00 Euro
- Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirthäusern von 50% auf 75% ab 1. Juli 2020 bis Ende 2020
- Abschaffung der Schaumweinsteuer ab 1. Juli 2020 unbefristet
Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen wir sehr gerne zur Verfügung!