Update Corona Virus (COVID-19)
Die neuen Richtlinien für die Corona-Kurzarbeit sind da!
Gestern Abend wurden die offiziellen Richtlinien zum Corona-Kurzarbeitsmodell veröffentlicht, die wesentliche Änderungen enthalten. Dies sind insbesondere:
- Kurzarbeit kann sofort (auch rückwirkend per 1.3.2020) beantragt werden.
- Urlaub und Zeitguthaben müssen nicht unbedingt konsumiert werden.
- Sonderzahlungen werden anteilig bei der Unterstützung für den Dienstgeber berücksichtigt.
- Die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (mit Ausnahme des Beitrags zur betrieblichen Vorsorge) sowie die Lohnnebenkosten werden ab dem 1. Monat zur Gänze vom AMS übernommen.
- Die Aufstockung der Arbeitsstunden kann flexibler gehandhabt werden.
- Der Antrag wird innerhalb von 48h bewilligt.
Wer gehört zum förderbaren Personenkreis?
Grundsätzlich sind alle arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer förderbar. Dies gilt auch für Lehrlinge und für Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wenn sie ASVG-versichert sind.
Auf Arbeitgeberseite sind ausgenommen:
- Bund
- Bundesländer
- Gemeinden
- Gemeindeverbände
- Sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts (Ausnahme: förderbar sind jene sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts, die wesentliche Teile ihrer Kosten über Leistungsentgelte finanzieren und am Wirtschaftsleben teilnehmen)
- Politische Parteien
Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine und ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung können die Förderung beanspruchen.
Was sind die nächsten Schritte für die Umsetzung der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen?
- Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder mit den einzelnen Arbeitnehmern (Formulare untenstehend zum Download)
- Vorbereitung folgender Dokumente:
- Sozialpartnervereinbarung "Betriebsvereinbarung"
- AMS-Antragsformular
- Übermittlung der Unterlagen an die zuständige AMS Landesgeschäftsstelle
Die AMS-Formulare, Richtlinien, Rechenbeispiele sowie den neuen Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe finden Sie unter:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit
Dringende Empfehlung: Anlage eAMS-Konto für Unternehmen!
Für die Abrechnung der Beihilfe via Abrechnungsdatei arbeitet das AMS derzeit an einem Webtool, um Ihnen die Erstellung dieser Datei zu erleichtern. Diese Datei kann nach heutigem Wissensstand (21.3.2020) ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen zurückgeschickt werden.
Sollten Sie noch kein eAMS-Konto für Unternehmen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an die AMS-Beraterinnen und AMS-Berater des Service für Unternehmen in Ihrer Geschäftsstelle. Ihre Zugangsdaten bekommen Sie per Post.
Bei allen Fragen dazu unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen unserer Personalabteilung sehr gerne!
Stand 27.3.2020