Update Corona Virus (COVID-19)
Zahlungserleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen und zur Sicherung der Liquidität der Betriebe unterstützt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Betriebe mit einigen Zahlungserleichterungen.
Folgende Maßnahmen sind am 16. März 2020 in Kraft getreten:
Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020:
- Bei Betrieben, die von der „Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot betroffen sind, erfolgt eine automatische Stundung der Beiträge.
- Sonstige Betriebe mit coronabedingten Liquiditätsproblemen können bei der ÖGK um Ratenzahlung oder Stundung ansuchen. Der formlose Antrag hat die coronabedingten Probleme zu beinhalten und ist an die jeweilige regionale Servicestelle zu richten.
- Für die Dauer der Stundung fallen keine Verzugszinsen an.
Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monate März, April und Mai 2020:
- In diesen Monaten erfolgen generell keine Einbringungsmaßnahmen wie Exekutionsanträge etc.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
- Für coronabedingt verspätete Beitragsgrundlagenmeldungen werden keine Säumniszuschläge vorgeschrieben.
Unabhängig von diesen Zahlungserleichterungen sind die Beitragsgrundlagenmeldungen weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Die ÖGK hat mit diesen Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung von durch das Corona Virus in finanzielle Notlage geratenen Unternehmen geschaffen. Dennoch empfehlen wir Ihnen - sofern es die Liquidität erlaubt – zumindest Teilzahlungen zu leisten, damit sich nicht zu hohe Beitragsrückstände ansammeln. Denn letztlich wissen wir alle: aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Bei Fragen dazu unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen unserer Personalabteilung sehr gerne!
Stand 27.3.2020