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Qualitätssicherung

Qualitätssicherung gem. Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz

Mit Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, kurz „APAG“) wurde im Jahre 2016 die externe Qualitätssicherungsprüfung für Abschlussprüfer von börsennotierten Unternehmen, sowie für alle übrigen Abschlussprüfer bzw. Prüfungsgesellschaften neu geregelt (Bundesgesetz Nr. 83, BGBl. I. 83/2016 vom 11. August 2016).

Die Kanzlei PKF Österreicher & Partner GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ist im öffentlichen Register der Abschlussprüfer unter der Registernummer 0700925 mit einer aufrechten Bescheinigung bis 24. November 2025 als Abschlussprüfer zugelassen, nachdem durch eine erfolgreiche Qualitätssicherungsprüfung ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die Angemessenheit der Qualitätssicherungsmaßnahmen in unserem Prüfungsbetrieb bestätigt wurde. 

Peer-Review PKF International

Neben laufenden internen Quality-Reviews unterzieht sich die PKF Österreicher & Partner GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Österreich dem verpflichtenden internationalen Peer-Review-Programm des PKF International-Netzwerkes.

Zulassung als Qualitätsprüfer

Unser Geschäftsführer Herr Mag. Günther Prindl ist als Qualitätsprüfer nach § 26 APAG zertifiziert und in die Liste der Qualitätsprüfer gemäß § 26 Abs 5 APAG eingetragen.

Transparenzbericht

Bis zum Jahr 2017 waren wir im Rahmen des gemeinsamen Prüfungsbetriebes Prüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (PIE) und daher zur Erstellung und Offenlegung eines Transparenzberichtes gemäß § 55 APAG verpflichtet:

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