Mit März 2025 hat die EU eine wesentliche Richtlinie (EU 2025/516) veröffentlicht, welche Teil des Reformpakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA) ist und durch welche das Mehrwertsteuersystem an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden soll.
Ein zentraler Bestandteil der EU-Richtlinie ist die verpflichtende elektronische Rechnungsausstellung bei innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen. Ab 1.7.2030 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen im EU-Raum verpflichtend in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Herkömmliche Formate wie PDF erfüllen diese Anforderungen künftig nicht mehr. Da die Richtlinie auch für Österreich verbindlich ist, muss auch in Österreich hier zwingend eine Umsetzung dieser bis 1.7.2030 erfolgen.
Mit der E-Rechnung wird gleichzeitig auch ein digitales Meldesystem (Digital Reporting Requirements – DRR) eingeführt. Innergemeinschaftliche Lieferungen sowie bestimmte Umsätze, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, müssen künftig elektronisch fakturiert und digital gemeldet werden.
Ab Juli 2030 können daher Papier- und andere nicht den neuen Vorgaben entsprechende Rechnungsformate somit nur noch für Geschäftsvorfälle (z. B. Inlandsumsätze im B2B-Bereich, B2C-Transaktionen) verwendet werden, die nicht von den digitalen Meldepflichten erfasst sind.
Gilt die E-Rechnungspflicht künftig auch für nationale Umsätze?
Für rein nationale Umsätze zwischen österreichischen Unternehmen sieht die Richtlinie keine unmittelbare Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung vor. Die Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, auch eine nationale elektronische Rechnungspflicht einzuführen. Ob dies auch in Österreich geschehen wird, ist aktuell noch offen.