Das Auftragsverhältnis unserer Kanzlei ist ein Werkvertrag, für welchen angemessene und lei­stungsgerechte Honorarsätze festgelegt sind.

Diese variieren nach Qualifikation und Art der Tätigkeit und betragen:

PartnerInnen EUR 350,00 - 400,00
Wirtschaftstreuhänder
(WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen)
EUR 180,00 - 280,00
BerufsanwärterInnen/RevisionsassistentInnen EUR 100,00 - 150,00
BilanzbuchhalterInnen EUR 100,00 - 150,00
BuchhalterInnen EUR 90,00 - 120,00
LohnverrechnerInnen EUR 90,00 - 150,00

Die Honorare ergeben sich aufgrund der geleisteten Stunden (kleinste Verrechnungseinheit 1/4 Stunde) x dem genannten Stundensatz zzgl. Barauslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.

Die Honorarabrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern kein Akonto vereinbart ist. Bei Erkennung größerer Zeitaufwendungen kann jederzeit ein Akonto verlangt werden. Buchhaltung und Lohnverrechnung werden monatlich bzw. quartalsmäßig abgerechnet.

Das Honorar ist nach Leistungserbringung und Abrechnung sofort fällig.

Es gelten die