Das Auftragsverhältnis unserer Kanzlei ist ein Werkvertrag, für welchen angemessene und leistungsgerechte Honorarsätze festgelegt sind.
Diese variieren nach Qualifikation und Art der Tätigkeit und betragen:
PartnerInnen | EUR 350,00 - 400,00 |
Wirtschaftstreuhänder (WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen) |
EUR 180,00 - 280,00 |
BerufsanwärterInnen/RevisionsassistentInnen | EUR 100,00 - 150,00 |
BilanzbuchhalterInnen | EUR 100,00 - 150,00 |
BuchhalterInnen | EUR 90,00 - 120,00 |
LohnverrechnerInnen | EUR 90,00 - 150,00 |
Die Honorare ergeben sich aufgrund der geleisteten Stunden (kleinste Verrechnungseinheit 1/4 Stunde) x dem genannten Stundensatz zzgl. Barauslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.
Die Honorarabrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern kein Akonto vereinbart ist. Bei Erkennung größerer Zeitaufwendungen kann jederzeit ein Akonto verlangt werden. Buchhaltung und Lohnverrechnung werden monatlich bzw. quartalsmäßig abgerechnet.
Das Honorar ist nach Leistungserbringung und Abrechnung sofort fällig.
Es gelten die