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19.10.2026

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die Einkommen- oder Lohnsteuer von bezugsberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten direkt verringert

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die Einkommen- oder Lohnsteuer von bezugsberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten direkt verringert. Der Familienbonus Plus beträgt € 166,68 monatlich (€ 2.000,16 jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von € 58,34 monatlich (€ 700,08 jährlich) zu, sofern für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird. Bislang konnte der Familienbonus Plus entweder jeweils zur Hälfte bei beiden Anspruchsberechtigten oder zur Gänze bei nur einem Anspruchsberechtigten berücksichtigt werden.

Geänderte Aufteilungsverhältnisse ab dem Jahr 2027

Ab 1.1.2027 wird die Aufteilung des Familienbonus Plus neu geregelt. Die bisherigen Aufteilungsmöglichkeiten stehen künftig nur noch insoweit zur Verfügung, als das Kind das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie bei erhöhter Familienbeihilfe oder wenn ein weiteres Kind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt. In diesen Fällen kann der Familienbonus Plus weiterhin im Verhältnis 50:50 aufgeteilt oder zur Gänze von einer Person beansprucht werden.

Hat das Kind das 4. Lebensjahr vollendet, gelten ab 1.1.2027 folgende Aufteilungsregeln:

  • ein (Ehe-)Partnerin bzw. Partner erhält 25 % des Familienbonus Plus und der andere 75 % oder
  • beide (Ehe-)Partner beantragen wie bisher jeweils 50 % des Familienbonus Plus.

Alleinerziehende können den Familienbonus Plus weiterhin zu 100 % berücksichtigen.

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