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Update Ratenzahlungen ÖGK und Finanzamt

Finanzamt

Die COVID-19-bedingten Abgabenstundungen enden mit 30.6.2021. Danach können die Abgabenrückstände nach dem COVID-19-Ratenzahlungsmodell in zwei Phasen von bis zu 36 Monaten zurückgezahlt werden. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 über FinanzOnline beantragbar.

Auf der Homepage des BMF können mittels Onlinerechner die Raten für die Rückstände berechnet werden. Zinsen werden ab 1. Juli 2021 in Höhe von 2%-Punkten über dem geltenden Basiszinssatz berechnet (derzeit somit 1,38%).

Bei besonders schweren Liquiditätsproblemen können in den Monaten Juli bis September 2021 jeweils nur 0,5% des gesamten Abgabenrückstands per 30. Juni bezahlt werden („Saftey-Car“-Phase).

ÖGK

Die ÖGK hat für Beitragsrückstände, die bis 30. Juni 2021 nicht beglichen werden können, ein 2-Phasen-Modell implementiert. Demnach sollen in Phase 1 Rückstände, die bis inklusive 30. Juni 2021 aufgelaufen sind, innerhalb von 15 Monaten (bis 30. September 2022) abgebaut werden.

Sofern danach trotz intensiver Bemühungen noch Rückstände bestehen, können diese in Phase 2 bis spätestens 30. Juni 2024 beglichen werden. Ratenzahlungsanträge können ausschließlich online über WEBEKU gestellt werden.

Auch bei der ÖGK gibt es für Unternehmer mit Liquiditätsproblemen eine „Safety-Car“-Phase bis Ende September. Während dieser Phase können die Raten auf bis zu Null Euro reduziert werden.

Die ÖGK hat auf ihrer Homepage ebenfalls einen Ratenzahlungsrechner zur Verfügung gestellt.

Zinsen werden für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. September 2022 in Höhe von 1,38% verrechnet. Danach gilt wieder der Verzugszinsensatz von 3,38%.

Laufende Beiträge ab Juni 2021 sind von den Ratenvereinbarungen ausgenommen. Für diese gelten die üblichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen.
 

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