Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 777,66
Höchstbeitragsgrundlage:
täglich: € 202,00
monatlich: € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich:
für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 7.070,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.