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Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 777,66

Höchstbeitragsgrundlage:

täglich: € 202,00

monatlich: € 6.060,00

jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich:

für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 7.070,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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